Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,-- EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Gesamtvorstandes hierzu schriftlich erteilt wurde.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dieter Spies
Oberotterbach
Vorstand
Günter Hänling
Oberotterbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.05.1963 zuletzt geändert am 19.02.2005
Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Gemeinnützigkeit des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.07.1963. Früher eingetragen im VR Bad Bergzabern Band I Nr. 79. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.07.2006. Satzung Bl. 138-145 d.A.
Fall 2 Beschluss Bl. 152-160 d.A. Satzung Bl. 161-168 d.A.
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.