Handelsregister · VR 70499

Chronologischer Auszug

Fanfarencorps Wadersloh e.V. · Amtsgericht Münster

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fanfarencorps Wadersloh e.V.

b)
Wadersloh
a)
Die Vertretung des Vereins erfolgt durch den 1. und
2.Vorsitzenden, jeweils gemeinschaftlich.

b)
1. Vorsitzender:
Neumann, Robert, Wadersloh
Schriftführerin:
Kaltschmidt, Gabriele, Lippstadt
Kassierer:
Faulhaber, Siegfried, Wadersloh
2. Vorsitzender:
Rietzke, Werner, Langenberg
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 07.01.1984 zuletzt geändert am 12.01.1991
a)
09.10.2009
Brüning

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.01.1986

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Warendorf VR 499 getreten.
Freigegeben am 09.10.2009.
2a)
14.10.2009
Brüning

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.01.1986

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes Amtsgericht
Beckum VR 499 getreten.
Freigegeben am 14.10.2009.
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Neumann, Robert, Wadersloh
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Rietzke, Werner, Langenberg
Nicht mehr
Schriftführerin:
Kaltschmidt, Gabriele, Lippstadt
Nicht mehr
Kassierer:
Faulhaber, Siegfried, Wadersloh
Gewählt als
1. Vorsitzender / Tambourmajor:
Neumann, Christian, Wadersloh, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Holtermann, Ulf Elmar, Erwitte, *XX.XX.XXXX
a)
02.03.2023
Wendt
4a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus der/dem 1.
Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden und dem
Tambourmajor.

Der Verein wird durcfh zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

Für Ausgaben von mehr als 2.500,00 EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1
(Name/Sitz), § 2 (Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins), § 3 (Mitglieder), § 4 (Pflichten
der Mitglieder), § 7 (Aufnahme und Ausschluss), § 8 (Vorstand), § 9 (Aufgaben des
Vorstandes), § 10 (Haftug für Vereinsschulden), § 11 (Generalversammlung), § 13
(Auflösung) und § 14 (Beiträge) beschlossen.
a)
02.03.2023
Wendt

b)
Protokoll Bl. 125 ff.,
Satzung Bl. 149 ff. d. A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.