Handelsregister · VR 3943

Chronologischer Auszug

Fan-Club Rhoigekloppt e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fan-Club Rhoigekloppt e.V.

b)
Mainz
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinschaftlich.
Rechtsgeschäfte von mehr als 300,-- Euro dürfen erst
nach einem Vorstandsbeschluss vorgenommen werden.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit
beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Ist dies
nicht der Fall, so hat der Vorsitzende unverzüglich eine
neue Sitzung des Vorstandes zu einem Zeitpunkt, der
längstens zwei Wochen später liegen darf, mit einer Frist
von einer Woche mit derselben Tagesordnung
einzuberufen. In dieser Sitzung ist Beschlussfähigkeit
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden
Vorstandsmitglieder gegeben.

b)
Vorsitzender:
Linnebacher, Christoph, Mainz, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Iwans, Robert, Mainz, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Bitz, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX
Beisitzerin:
Darga, Melanie, Mainz, *XX.XX.XXXX
Beisitzerin:
Röhrig, Silke, Mainz, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Frank, Tobias, Essenheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.07.2004
a)
30.06.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
04.10.2004

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.06.2006.
Satzung Blatt 6-12 der Akten
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
27.10.2006
Lotz

b)
Bl. 22-31 d.A.
3a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und
bis zu drei Beisitzern.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinschaftlich.
Rechtsgeschäfte von mehr als 300,-- Euro dürfen erst
nach einem Vorstandsbeschluss vorgenommen werden.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit
beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Ist
dies nicht der Fall, so hat der Vorsitzende unverzüglich
eine neue Sitzung des Vorstandes zu einem Zeitpunkt,
der längstens zwei Wochen später liegen darf, mit einer
Frist von einer Woche mit derselben Tagesordnung
einzuberufen. In dieser Sitzung ist Beschlussfähigkeit
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden
Vorstandsmitglieder gegeben.

b)
Nicht mehr
Beisitzerin:
Röhrig, Silke, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Frank, Tobias, Essenheim, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Tommes, Stephan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand), § 9 (Beschlussfassung des Vorstandes) und § 13 (Durchführung der
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
16.11.2007
Lotz
4b)
Nunmehr
Vorsitzender:
Iwans, Robert, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Beisitzer:
Linnebacher, Christoph, Mainz, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Gill, Gerrit, Mainz, *XX.XX.XXXX
Nach Namensänderung
Beisitzerin:
Iwans, Melanie, geb. Darga, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
17.07.2010
Dannegger

b)
Fall 4
Blatt 53 bis 57 der Akte

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.