Handelsregister · VR 3943
Chronologischer Auszug
Fan-Club Rhoigekloppt e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fan-Club Rhoigekloppt e.V. b) Mainz | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Rechtsgeschäfte von mehr als 300,-- Euro dürfen erst nach einem Vorstandsbeschluss vorgenommen werden. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, so hat der Vorsitzende unverzüglich eine neue Sitzung des Vorstandes zu einem Zeitpunkt, der längstens zwei Wochen später liegen darf, mit einer Frist von einer Woche mit derselben Tagesordnung einzuberufen. In dieser Sitzung ist Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Vorstandsmitglieder gegeben. b) Vorsitzender: Linnebacher, Christoph, Mainz, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Iwans, Robert, Mainz, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Bitz, Oliver, Mainz, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Darga, Melanie, Mainz, *XX.XX.XXXX Beisitzerin: Röhrig, Silke, Mainz, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Frank, Tobias, Essenheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.07.2004 | a) 30.06.2006 Verge b) Tag der ersten Eintragung: 04.10.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.06.2006. Satzung Blatt 6-12 der Akten |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2005 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) beschlossen. | a) 27.10.2006 Lotz b) Bl. 22-31 d.A. | ||
| 3 | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinschaftlich. Rechtsgeschäfte von mehr als 300,-- Euro dürfen erst nach einem Vorstandsbeschluss vorgenommen werden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insoweit beschränkt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, so hat der Vorsitzende unverzüglich eine neue Sitzung des Vorstandes zu einem Zeitpunkt, der längstens zwei Wochen später liegen darf, mit einer Frist von einer Woche mit derselben Tagesordnung einzuberufen. In dieser Sitzung ist Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Vorstandsmitglieder gegeben. b) Nicht mehr Beisitzerin: Röhrig, Silke, Mainz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Beisitzer: Frank, Tobias, Essenheim, *XX.XX.XXXX Beisitzer: Tommes, Stephan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2007 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand), § 9 (Beschlussfassung des Vorstandes) und § 13 (Durchführung der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 16.11.2007 Lotz | |
| 4 | b) Nunmehr Vorsitzender: Iwans, Robert, Mainz, *XX.XX.XXXX Nunmehr Beisitzer: Linnebacher, Christoph, Mainz, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Gill, Gerrit, Mainz, *XX.XX.XXXX Nach Namensänderung Beisitzerin: Iwans, Melanie, geb. Darga, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 17.07.2010 Dannegger b) Fall 4 Blatt 53 bis 57 der Akte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.