Handelsregister · VR 1493

Chronologischer Auszug

Familienzentrum für krebskranke Kinder Gießen e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Familienzentrum für krebskranke Kinder Gießen

b)
Gießen
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Zur Eingehung von Verbindlichkeiten von ehr als
10.000,00 Euro ist die Zustimmung des
Gesamtvorstandes erforderlich.
Zum An- und Verkauf von Immobilien sowie deren
Belastung über 1/10 ihres Wertes hinaus und zur
Anschaffung von Gegenständen über 35.000,00 Euro ist
ein Beschluss der MitgIiederversammlung erforderlich.

b)
Vorsitzender:
Müller, Gisbert, Schulleiter, Friedrichsdorf
2. Vorsitzender:
Buhr, Frithjof, Angestellter, Bad Homburg v. d. Höhe
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.04.1985 zuletzt geändert am 31.05.2000
a)
22.10.2003
Kurz

b)
Tag der ersten Eintragung:
03.06.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 114-124
2a)
Geändert nun:
Familienzentrum für krebskranke Kinder Gießen e.V.
b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Buhr, Frithjof, Angestellter, Bad Homburg v. d. Höhe
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Reiss, Nikolaus, Weilburg, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Müller, Gisbert, Wehrheim, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2004
Unzeitig

b)
Anmeldung Blatt 129 d.A.
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Reiss, Nikolaus, Gießen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Till, Ulrich, Bebra, *XX.XX.XXXX
a)
13.06.2013
Simmer

b)
Anmeldung Blatt 1 ff.
Sonderband
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Die Mitgliederversammlung kann dem Vorsitzenden
Einzelvertretungsbefugnis erteilen.

Zur Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als
10.000,00 EUR bis 35.000,00 EUR ist die Zustimmung
des Gesamtvorstandes erforderlich.

Zum An- und Verkauf von Immobilien sowie deren
Belastung über 1/10 ihres Wertes hinaus und zur
Anschaffung von Gegenständen im Wert von über
35.000,00 EUR sowie zur Eingehung von
Verbindlichkeiten einschließlich der Begebung von
Wechseln und Schecks im Wert von über 35.000,00
EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich..
a)
07.08.2014
Muth
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus
dem/der Vorsitzenden und seinem/r Stellvertreter/-in.

Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln zur
Vertretung des Vereins berechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.11.2017
Morgenstern

b)
Anmeldung Blatt 6 Sonderband II
Beschluss Blatt 8 - 9
Sonderband II
Satzung Blatt 10 - 15
Sonderband II
6b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Müller, Gisbert, Wehrheim, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzender:
Till, Ulrich, Bebra, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Till, Gabriele, Bebra, *XX.XX.XXXX
a)
01.07.2022
Unzeitig

b)
Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.