Handelsregister · VR 1493
Chronologischer Auszug
Familienzentrum für krebskranke Kinder Gießen e.V. · Amtsgericht Gießen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Familienzentrum für krebskranke Kinder Gießen b) Gießen | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zur Eingehung von Verbindlichkeiten von ehr als 10.000,00 Euro ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Zum An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Belastung über 1/10 ihres Wertes hinaus und zur Anschaffung von Gegenständen über 35.000,00 Euro ist ein Beschluss der MitgIiederversammlung erforderlich. b) Vorsitzender: Müller, Gisbert, Schulleiter, Friedrichsdorf 2. Vorsitzender: Buhr, Frithjof, Angestellter, Bad Homburg v. d. Höhe | a) eingetragener Verein Satzung vom 15.04.1985 zuletzt geändert am 31.05.2000 | a) 22.10.2003 Kurz b) Tag der ersten Eintragung: 03.06.1985 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 114-124 |
| 2 | a) Geändert nun: Familienzentrum für krebskranke Kinder Gießen e.V. | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Buhr, Frithjof, Angestellter, Bad Homburg v. d. Höhe Bestellt als 2. Vorsitzender: Reiss, Nikolaus, Weilburg, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender: Müller, Gisbert, Wehrheim, *XX.XX.XXXX | a) 24.11.2004 Unzeitig b) Anmeldung Blatt 129 d.A. | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Reiss, Nikolaus, Gießen, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Till, Ulrich, Bebra, *XX.XX.XXXX | a) 13.06.2013 Simmer b) Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband | ||
| 4 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Mitgliederversammlung kann dem Vorsitzenden Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Zur Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als 10.000,00 EUR bis 35.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich. Zum An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Belastung über 1/10 ihres Wertes hinaus und zur Anschaffung von Gegenständen im Wert von über 35.000,00 EUR sowie zur Eingehung von Verbindlichkeiten einschließlich der Begebung von Wechseln und Schecks im Wert von über 35.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.. | a) 07.08.2014 Muth | ||
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und seinem/r Stellvertreter/-in. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.10.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.11.2017 Morgenstern b) Anmeldung Blatt 6 Sonderband II Beschluss Blatt 8 - 9 Sonderband II Satzung Blatt 10 - 15 Sonderband II | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Müller, Gisbert, Wehrheim, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Vorsitzender: Till, Ulrich, Bebra, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: Till, Gabriele, Bebra, *XX.XX.XXXX | a) 01.07.2022 Unzeitig b) Fall 8 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.