Handelsregister · VR 150275

Chronologischer Auszug

Familienverein derer von Veltheim · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Familienverein derer von Veltheim

b)
Destedt
a)
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Senior),
dem 2. Vorsitzenden (Subsenior) und bis zu sechs
weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende bzw. das
geschäftsführende Vorstandsmitglied und ein weiteres
Vorstandsmitglied vertreten den Verein. Die Beschlüsse
des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst,
soweit die Satzung nicht ein anderes vorschreibt. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden den
Ausschlag.

b)
Erster Vorsitzender:
von Veltheim, Jobst-Wilhelm, Glentorf, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
von Veltheim, Hilmar, Gorxheimertal, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied:
von Veltheim, Nikolaus, Baddeckenstedt, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
von Veltheim, Johann-Friedrich, Cremlingen,
*XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
von Veltheim, Lorenz, Veltheim/Ohe, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
von Veltheim, Alexander, Veltheim/Ohe, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
von Veltheim, Anton, Wehr, *XX.XX.XXXX
Weiteres Vorstandsmitglied:
von Veltheim, Mechthild, Destedt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 30.05.1953 zuletzt geändert am 18.09.2004
a)
16.10.2006
Meißner

b)
Satzung Blatt 83 ff. der Akten

Tag der ersten Eintragung:
09.09.1953
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.10.2006.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.