Handelsregister · VR 21313
Chronologischer Auszug
Familienverband derer v. Gersdorff e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Familienverband derer v. Gersdorff e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden. b) Vorsitzender: 1. Prof. Dr. von Gersdorff, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 10.05.1964. Die Satzung ist geändert und neu gefasst am 08.09.2001. Der Sitz des Vereins ist von München (Amtsgericht München, VR 12654) nach Berlin verlegt. | a) 10.08.2006 Pacholke b) Satzung Bl. 34-47 Bd. 2 Beschluss Bl. 31 Bd. 2 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Prof. Dr. von Gersdorff, Bernhard Vorsitzender: 2. Freiherr von Gersdorff, Ernst Alexander, *XX.XX.XXXX, München | a) 05.11.2009 Dambietz | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Besisitzer und dem Justitiar. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt. b) Vorsitzender: 3. von Gersdorff, Henning, *XX.XX.XXXX, Frankfurt Nicht mehr Vorsitzender: 2. Freiherr von Gersdorff, Ernst Alexander Justitiar: 4. Dr. Freiherr von Gersdorff, Friedrich-Carl, *XX.XX.XXXX, Hamburg Beisitzer: 5. von Gersdorff, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Familienrat), § 9 (Wahl des Familienrates) und § 25 (Verwaltung des Verbandsvermögens) beschlossen. | a) 08.06.2016 Dambietz b) Beschluss Bl. 85-88 (91-106) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.