Handelsregister · VR 110576

Chronologischer Auszug

Familientherapiezentrum Leer e.V. · Amtsgericht Aurich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Familienzentrum Leer e.V.

b)
Leer
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertr. Vorsitzende. Sie vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorsitzender:
Diddens, Rüdiger, Jemgum, *XX.XX.XXXX
stellvertretende Vorsitzende:
Abels, Marianne, Leer, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.02.1995 zuletzt geändert am 27.01.2000
a)
11.05.2006
Schröder

b)
Satzung Blatt 44-50 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
19.04.1995
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
bei gleichzeitiger Änderung der
örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 959
Amtsgericht Leer getreten.
Freigegeben am 11.05.2006.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck,
Aufgaben, Gemeinnützigkeit), § 6 (Mitgliedsbeiträge), § 13 (Geschäftsführung) und § 14
(Geschäftsprüfung) beschlossen.
a)
27.01.2009
Hicken

b)
Beschluss Blatt 60-68 der Akten
3a)
Name geändert, nun:
Familientherapiezentrum Leer e.V.
a)
30.09.2015
Leeling

b)
Fall 3
4a)
Die Eintragung lfd. Nr. 3 wird wie folgt von Amts wegen ergänzt:
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz) beschlossen.
a)
01.10.2015
Leeling

b)
Fall 4
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2019 hat die Änderung der Satzung in § 19
(Auflösung des Vereins, Wegfall der Gemeinnützigkeit, Schlussabstimmungen)
beschlossen.
a)
27.05.2019
Ihmels

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.