Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Vorstandsvorsitzenden als 1. Vorsitzenden, dem Schatzmeister als 2. Vorsitzenden und Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden und dem Schriftführer als 3. Vorsitzenden und Stellvertreter der beiden anderen Vorstandsmitglieder. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam; jedoch kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 3.000,-- DM, bei wiederkehrenden Leistungen, wenn der Gesamtwert 6.000,-- DM übersteigt, belasten, sind in jedem Fall vom Vereinsausschuß zu beschließen. Die Beschlußfassung des Vorstandes ist abweichend von der Vorschrift des § 28 Absatz 1 BGB geregelt. Der Vorstand ist nur beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Vorstandsbeschlüsse können - Beschlüsse über die Einberufung der Mitgliederversammlungen ausgenommen - nur einstimmig erfolgen. Ist keine Einstimmigkeit zu erreichen, so muß die strittige Frage dem Vereinsausschuß vorgelegt werden, der gemäß § 8 der Satzung entscheidet.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Silke Leidl
Deizisau
Vorstand
Gabriele Pfeffer
Spraitbach
Vorstand
Erwin Kurta
Göppingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.09.1972 mit Änderung; zuletzt geändert am 31.03.2012.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 12.10.1972
Satzung: Sonderband Blatt 428/431
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