Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes -Steuerbegünstigte Zwecke- der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell neutral. Die Förderung der Bildung und Erziehung und der Jugendhilfe im Rahmen der außerfamiliären Kinderbetreuung zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Gesellschaft setzt sich für die Interessen der Kinder, Sorgeberechtigten und Betreuungspersonen ein.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 05.11.2021
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen des Vereins Familienservice Wolfsburg e.V., Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, VR 100536) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital und Einlagen) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2021 Teile des Vermögens (den "Zweckbetrieb Familienservice") des Vereins Familienservice Wolfsburg e.V. mit Sitz in Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig, VR 100536) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.01.2022 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.