Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Markus Günther
Walldürn
Vorstand
Mark Fischer
Villingendorf
Vorstand
Philipp Trautmann
Buchen Odenwald
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 04.12.1946 zuletzt geändert am 10.11.2000
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Generalversammlung vom 04.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 11 (Auseinandersetzung), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 13 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 14 (Überlassung von Wohnungen), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 17 (Kündigung weiterer Anteile), § 19 (Organe), § 20 (Vorstand), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), § 32 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 37 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 42 (Bekanntmachungen) und § 43 (Prüfung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.10.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1947
Statut: Sonderband IV Blatt 245 ff
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