die zeit- und zukunftsorientierte Erwachsenen- und Familienbildung nach Maßgabe des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW, orientiert an den Richtlinien und Empfehlungen der katholischen Kirche, insbesondere der Beschlüsse der gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer. Verwirklicht wird der Unternehmenszweck durch den Betrieb von Familienbildungsstätten im Gebiet der Stadt Mönchengladbach sowie der angrenzenden Gemeinden. Die Gesellschaft ermöglicht und fördert die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung des Satzungszweckes.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bianca Heintges
Mönchengladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages wie folgt beschlossen: § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) wird unter ersatzloser Streichung der Absätze 2. und 3. neu gefasst, in § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile) wird der letzte Satz ersatzlos gestrichen, § 10 (Beirat) wird ersatzlos gestrichen, hierdurch ändert sich die Zählung der nachfolgenden Paragraphen entsprechend, in § 14 (Kirchliche Aufsicht, Kirchliche Rechtsordnung), durch Wegfall des § 10 (Beirat) nunmehr § 13, wird in Absatz 3. Buchstabe c) ersatzlos gestrichen, ferner wird ein neuer Absatz 4. eingefügt und in § 15 (Schlussbestimmungen), durch Wegfalls des § 10 (Beirat) nunmehr § 14, entfällt Absatz 4. ersatzlos.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.