Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Zur Rechtsgültigkeit der Tagesgeschäfte genügen zwei Unterschriften, sofern das Ausgabevolumen 500,00 EUR übersteigt oder bei Verträgen, die Dauerbelastungen auslösen, sind drei Unterschriften erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Georg Winkler
Gütersloh
Vorstand
Ludger Bakenfelder
Herzebrock-Clarholz
Vorstand
Aferdita Kaul
Gütersloh
Vorstand
Reinhold Pomberg
Herzebrock-Clarholz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 26.02.2012.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.