Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als DM 10.000,-- er verpflichtet ist, zuvor einen Beschluss des gesamten Vorstandes herbeizuführen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Raphael Gärtner
Bietigheim
Vorstand
Robert Herzig
Ketsch
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.11.1984 zuletzt geändert am 15.03.1996 (Neufassung)
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2005.
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1985
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 17 - 20
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.