Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Je zwei Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB vertreten gemeinsam. Die Veräußerung von Vereins-Grundvermögen kann nur eine Generalversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der gesamten Mitglieder beschließen. Wird in der ersten Versammlung diese Mehrheit nicht erreicht, so ist eine weitere außerordentliche Generalversammlung einzuberufen und kann diese mit 2/3 - Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen.
Tag der ersten Eintragung: 09.03.1928 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 228 Amtsgericht Delmenhorst getreten. Freigegeben am 10.01.2006.
Satzung
Zuletzt geänderte Satzung vom 27.02.1984
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.