Handelsregister · VR 20786 früher Amtsgericht Unna

Chronologischer Auszug

Falken Bildungs- und Freizeitwerk Unna e.V. · Amtsgericht Hamm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Falken Bildungs- und Freizeitwerk Unna e.V.

b)
Unna
a)
Es vertreten
a) bei Rechtsgeschäften bis zu einer Summe von
5.000,00 DM entweder der/die Geschäftsführer/in allein,
oder der/die erste und zweite Vorsitzende gemeinsam
handelnd,
b) bei Rechtsgeschäften mit Summen über 5.000,00 DM
der/die Geschäftsführer/In und der/die erste Vorsitzende,
oder der/die Geschäftsführer/In und der/die zweite
Vorsitzende jeweils gemeinsam handelnd.

b)
2. Vorsitzender:
Schirmschar, Burkhard, Sozialpädagoge, Hamm
Vorsitzender:
Presch, Dirk, Bönen, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführerin:
Pente, Heike, geb. Kaplan, Hamm, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.03.1976 zuletzt geändert am 29.09.1994
a)
23.10.2009
Lenz

b)
Tag der ersten Eintragung:
13.02.1995
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Unna VR 786) getreten.
Freigegeben am 23.10.2009.
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Laaser, Sebastian, Unna, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr Vorsitzender, nun
2. Vorsitzender:
Presch, Dirk, Bönen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schirmschar, Burkhard, Sozialpädagoge, Hamm
a)
03.07.2014
Pöter
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Presch, Dirk, Bönen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Böhnisch, Burkhard, Unna, *XX.XX.XXXX
Geändert, nunmehr:
2. Vorsitzender:
Laaser, Sebastian, Unna, *XX.XX.XXXX
a)
15.07.2022
Cybulski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.