Handelsregister · VR 60405 früher Amtsgericht Geilenkirchen
Chronologischer Auszug
Falken Bildungs- und Freizeitwerk Rheinland e.V. · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Falken Bildungs- und Freizeitwerk Rheinland e.V. b) Übach-Palenberg | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer. Zur Vertretung des Vereins sind berechtigt: a) für die Geschäfte der laufenden Verwaltung: der Geschäftsführer allein handelnd, b) für die nicht zur laufenden Verwaltung gehörenden Geschäfte: der Vorsitzende oder sein Vertreter und der Geschäftsführer, gemeinsam handeln. In den Kreis der Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die Erfüllung der Vereinszwecke gerichteten Geschäftsführung notwendig werden. Dazu zählen nicht: a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, b) die Aufnahme oder die Ausgabe von Krediten, c) die Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleichzuachten sind. b) Geschäftsführer: Hein, Dieter, Rheinbach, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Kruppa, Uli, Wuppertal, *XX.XX.XXXX erster Vorsitzender: Bürkner, Hans-Peter, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 16.10.1974 zuletzt geändert am 08.05.2000 | a) 25.09.2009 Gansera b) Tag der ersten Eintragung: 06.05.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 405 Amtsgericht Geilenkirchen getreten. Freigegeben am 25.09.2009. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.