Handelsregister · VR 60405 früher Amtsgericht Geilenkirchen

Chronologischer Auszug

Falken Bildungs- und Freizeitwerk Rheinland e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Falken Bildungs- und Freizeitwerk Rheinland e.V.

b)
Übach-Palenberg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der
Geschäftsführer.
Zur Vertretung des Vereins sind berechtigt:
a) für die Geschäfte der laufenden Verwaltung: der
Geschäftsführer allein handelnd,
b) für die nicht zur laufenden Verwaltung gehörenden
Geschäfte: der Vorsitzende oder sein Vertreter und der
Geschäftsführer, gemeinsam handeln.
In den Kreis der Geschäfte der laufenden Verwaltung
fallen alle Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf
die Erfüllung der Vereinszwecke gerichteten
Geschäftsführung notwendig werden.
Dazu zählen nicht:
a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von
Grundvermögen,
b) die Aufnahme oder die Ausgabe von Krediten,
c) die Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten
Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleichzuachten
sind.

b)
Geschäftsführer:
Hein, Dieter, Rheinbach, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Kruppa, Uli, Wuppertal, *XX.XX.XXXX
erster Vorsitzender:
Bürkner, Hans-Peter, Bonn, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 16.10.1974 zuletzt geändert am 08.05.2000
a)
25.09.2009
Gansera

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.05.1975
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes 405 Amtsgericht
Geilenkirchen getreten.
Freigegeben am 25.09.2009.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.