Handelsregister · HRB 262679

Registerinformationen

FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FAISSNER PETERMEIER Fahrzeugtechnik AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Garching b.München
Geschäftsanschrift
Zeppelinstraße 18, 85748 Garching

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 262679
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
08.08.2025
Abrufstand
26.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Design und die Entwicklung sowie die Herstellung/Produktion und der Verkauf von Zubehörteilen und Komponenten für die Automobil-, Fahrrad- und Motorradindustrie sowie die Entwicklung und Fertigung/Produktion und Verkauf von Prototypen und Kleinserienfahrzeugen für diese Industrien sowie korrespondierende Dienst- und Werkleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Manfred Faissner

Kirchdorf

einzelvertretungsberechtigt
Vorstand

Martin Petermeier

Bad Heilbrunn

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 17.01.2019.
  • Die Hauptversammlung vom 11.01.2021 mit Nachtrag vom 22.01.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma (bisher Blitz F19-861 AG), Sitz (bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 114565 ) und Gegenstand.
  • Die Hauptversammlung vom 11.03.2021 hat die Änderung des § 15 (Voraussetzungen für Teilnahme und Stimmrechtsausübung) der Satzung beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 05.02.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 2.950.000,00 EUR und der Aufsichtsrat hat am 09.03.2021 die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 19.07.2024 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30.06.2029 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.500.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2024/I).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.