Die Produktion und der Vertrieb von digitalen Produkten und Medien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Moog
Saarbrücken
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Alexander Landenburg
Ottweiler
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.03.2022 mit Änderung vom 10.02.2023
Die Hauptversammlung vom 13.04.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 20.000,00 EUR beschlossen.
Die am 13.04.2023 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 18.014,00 EUR durchgeführt. II. (Grundkapital und Aktien) § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.08.2023 geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 24.03.2022 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um 6.127,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.03.2024 ist Teil II. § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 24.03.2022 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022/I) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 3.334,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.08.2024 ist Teil II. § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 24.03.2022 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022/1) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 9.896,00 EUR durchgeführt. Durch Beschuss des Aufsichtsrates vom 13.02.2025 ist Teil II § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung geändert.
Aufgrund der durch Satzung vom 24.03.2022 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2022/1) ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 5.643,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.08.2025 ist Teil II § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 29.08.2025 hat die Änderung der Satzung in Teil II § 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FAIRMUSIC GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 107766) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 mit Änderung vom 10.02.2023.
Genehmigtes Kapital
Das genehmigte Kapital 2022/1 wurde komplett ausgenutzt.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.08.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.04.2030 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 20.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I). Der Vorstand ist auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.