Die Erbringung von Personaldienstleistungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Maßnahmen ausführen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Geschäftszweck beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere berufen sind, jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Palauschek
Kreuztal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2002 zuletzt geändert am 19.07.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2006 hat den Gesellschaftsvertrag komplett neu gefasst. Die Änderungen betreffen die Einführung von Überschriften sowie § 3 (Volleinzahlung), § 5 (zustimmungsbedürftige Geschäfte), § 10 (Kündigungstermine), § 11 (Erbfolge), § 13 (Abfindungsregelungen) und § 19 (Kostenregelungen).
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 23 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 26.07.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl. 31 ff. Sonderband
Aufgrund eines Systemfehlers erneut nochmals als gerötet vorgetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.