Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten aller Art (auch soweit nach § 34c GewO erlaubnispflichtig). Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 32 KwG werden nicht vorgenommen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
André Paßmann
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2014 mit Änderung vom 21.07.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 4, 5 (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft) und in § 8 Abs. 2 (Beschlüsse der Gesellschafterversammlung) sowie die Einfügung eines § 16a (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.