Handelsregister · HRB 23300

Registerinformationen

FahrzeugManufaktur Sachsen GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FahrzeugManufaktur Sachsen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Hirschstein OT Heyda
Geschäftsanschrift
Riesaer Str. 7, 01594 Hirschstein OT Heyda

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 23300
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
14.03.2014
Abrufstand
23.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Industrielle Herstellung und Vertrieb, bzw. Vermietung von Sonderfahrzeugen aller Art und deren Komponenten, industriell gefertigte Bauteile aus Metall, Kunststoffen und anderen zur Herstellung erforderlichen Stoffen, soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jürgen Mohr

Sraubenhardt

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2004.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.000,00 EUR auf 33.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Gullwing GmbH mit dem Sitz in Hirschstein und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 16 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB
  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gullwing GmbH mit dem Sitz in Hirschstein (Amtsgericht Dresden HRB 24414) als übertragende Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.01.2012, AZ: 530 IN 163/12, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 10.04.2012, AZ: 530 IN 163/12, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.