Handelsregister · VR 331671
Historischer Auszug
Fahrtenbund Galgenvogel e.V. · Amtsgericht Mannheim
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
”
—
_
__n
Vereinsregister
Amtsgericht
Heidelberg
VvR
167]
n.
Rechtsverhältnisse
„
'
a)
Tag
der
Eintragung
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
und
Unterschrift
Eintra-
b)
Sitz
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
b)
Bemerkungen
gung
des
Vereins
2
|
5
5
’
.
Juni
1989
i
d
Die
Satzung
wurde
am
5.
November
1988
und
am
17.
März
1989
errichtet.
|
a)
30.
Juni
d
Galgenvogel
;
Vorstan
.
|
1
a)
Fahrtenbum
genvog
.
Bäcker
Vorstand
im
Sinne
von
8
26
BGB
(gerichtliche
und
Sr
nergerächtiche
|
;
Erster
Vorsitzender
"
Kunus
Werner,
ü
Vertretung)
sind
der
erste
Vorsitzende
und
der
zweite
Vorsitzen
:
b)
Leimen
|
i
Hol
Bortz.
Gärtner
jeweils
mit
Alleinvertretungsrecht.
b)
Satzung
AS.
22.43
:
Zweiter
Vorsitzender
:
Holger
z,
‚
Leimen
4222
22-2222
222.420
22202222
22.2
202020.
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Mannheim
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heidelberg
wurde
die
Kennziffer
33
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt.
Fortsetzung
Rückseite
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
A3
6.79
3000)
Blatt
Amtsgericht
Heidelberg
|
Vereinsregister
y
Nr.
der
a)
Name
v
4
Rechtsverhältnisse
Eintra-
b)
Sitz
orstan
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
Liquidatoren
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
.
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
1
3
4
5
RS
121
Karteiblatt
VR
(VB
A3
6.79
3000)
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.