ist der Betrieb einer Fahrschule und die Berufkraftfahreraus- und Weiterbildung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lothar Warschun
Bad Langensalza
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Mikail Akkus
Hannover
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jenny Warschun
Bad Langensalza
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sascha Fentross
Schneverdingen
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 19.09.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in dem jetzigen § 5 (Vertretung der Gesellschaft).
Freitext
Fall 1
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Fall 5
Fall 9
Eintragung Nr. 12 Spalte 5 vom 17.12.24 von Amts wegen berichtigt.
Unternehmensvertrag
Mit der Fahrschule Warschun GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Langensalza (AG Jena HRA 504426) als herrschendem Unternehmen ist am 09.09.2019 ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2019 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.