der Betrieb einer Fahrschule. Die Gesellschaft ist zu verwandten Geschäften und allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen im Inland berechtigt. Sie kann andere Unternehmen gründen, erwerben, veräußern, pachten oder sich an ihnen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ralf Schmalbrock
Bielefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sebastian Süßmilch
Bielefeld
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2023
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ralf Schmalbrock mit Sitz in Bielefeld betriebenen Unternehmens (Amtsgericht Bielefeld HRA 17344) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2023 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2023 das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Schmalbrock, Ralf, Bielefeld, *XX.XX.XXXX unter der Firma Fahrschule Schmalbrock e.K. in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 17344) betriebenen Unternehmens einer Fahrschule als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.01.2024 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.