Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilt werden und können alle oder einzelne Geschäftsführer und Liquidatoren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Andreas Pilath
Sonsbeck
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 16.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 5-13 Sonderband
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