Handelsregister · VR 1048

Chronologischer Auszug

Fahr- und Reitergruppe St. Peter e. V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fahr- und Reitergruppe St. Peter e. V.

b)
St. Peter
a)
Der Vorstand i. S. des § 26 BGb besteht aus dem ersten
Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist
allein vertretungsberechtigt.

b)
Erster Vorsitzender:
Kreutz, Eugen, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Löffler, Jörg, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.09.1976 mit Änderung; zuletzt geändert am
09.03.1990.
a)
06.04.2006
Kornmayer

b)
Die personenbezogenen
Ordnungsziffern sind anlässlich
der Umschreibung aus
technischen Gründen entfallen.

Tag der ersten Eintragung:
08.11.1976
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 137 ff
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Wendlandt, Andreas, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Kürner, Margarete, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Erster Vorsitzender:
Kreutz, Eugen, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Löffler, Jörg, St. Märgen, *XX.XX.XXXX
a)
23.03.2012
Fischer
3b)
Nicht mehr 2. Vorsitzende; nun bestellt als
1. Vorsitzende:
Kürner, Margarete, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Kürner, Katja, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wendlandt, Andreas, St. Peter, *XX.XX.XXXX
a)
11.04.2014
Fischer
4b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Erste Vorsitzende:
Kürner, Margarete, geb. Zahn, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweite Vorsitzende:
Wüst, Doris, St. Peter, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Kürner, Katja, St. Peter, *XX.XX.XXXX
a)
16.11.2020
Fischer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.