Handelsregister · VR 18254

Chronologischer Auszug

Fachverband der griechisch- und/oder griechisch-orthodoxen Religionslehrer im Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen e.V. · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fachverband der griechisch- und/oder griechisch-orthodoxen
Religionslehrer im Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen e.V.

b)
Köln
a)
Nach Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Verigos, Ioannis, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Korais, Georgios, Brühl, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Papaspyrou, Spyridon, Dortmund
Bestellt als
Vorstand:
Kotsis, Konstantinos, Köln, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Tikopoulou, Angeliki, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gousia, Athanasia, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 18.10.1987.
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit
ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund VR
3715) nach Köln und die Änderung des Vereinsnamens beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.04.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Mitglieder), § 6 ( Pflichten und Rechte der Mitglieder, § 7 (Verlust der Mitgliedschaft), § 10
(Vorstand des Vereins) und damit die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung
beschlossen. Ferner wurde die Änderung des § 11 (Wahl des Vorstandes) und § 13
(Finanzen) beschlossen.
a)
17.09.2014
Behrendt

b)

Tag der ersten Eintragung:
21.06.1988
Satzung Blatt 8 ff. des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.