Jeweils drei Vorstände vertreten den Verein gemeinsam. Ergänzend hierzu ist der Schatzmeister berechtigt Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von EUR 500,00 eigenverantwortlich, im Einklang mit § 2 (Ziele und Aufgaben) dieser Satzung zu tätigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maximilian Hiller
Augsburg
Vorstand
Emily Häge
Diedorf
Vorstand
Thais Marie Kreykenbohm
Augsburg
Vorstand
Ben Brutscher
Augsburg
Vorstand
Vanessa Hochstatter
Nattheim
Vorstand
Laura Voigt
Augsburg
Vorstand
Janek Dirr
Bibertal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 20.12.2011 mit Nachtrag vom 12.05.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2013 hat die Änderung der §§ 2 (Ziele und Aufgaben), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Ziele und Aufgaben), 3 (Mitgliedschaft) und 4 (Rechte und pflichten der Mitglieder) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung der §§ 8 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.07.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Stimmrecht/Beschlussfähigkeit), 10 (Vorstand), 11 (Kassenprüfende) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2021 hat die Änderung der §§ 8 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Ziele und Aufgaben), 10 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Mitgliedschaft), 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Mitgliederversammlung) und 10 (Vorstand) der Satzung sowie die Einfügung des § 12 (Datenschutzbeauftragte_r) in die Satzung beschlossen; der bisherige § 12 (Auflösung des Vereins) ist nun § 13 (Auflösung des Vereins).