Handelsregister · VR 46231

Chronologischer Auszug

Fachgruppe Ornithologie und Vogelschutz Merseburg e.V. · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fachgruppe Ornithologie und Vogelschutz Merseburg e.V.

b)
Merseburg
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB
- 1. Vorsitzenden
- 2. Vorsitzenden
- Kassenwart
- Schriftführer
sowie 3 Beisitzer

b)
1. Vorsitzender:
Schwarz, Udo, Merseburg, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Lehmann, Burkhard, Halle, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
a)
11.06.2007
Poetzsch

b)
Tag der ersten Eintragung:
11.04.1991.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes (AG
Merseburg, VR 231) getreten.
2a)
Gemäß Satzung von Amts wegen berichtigt:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln.

b)
Bestellt:
2. Vorsitzender:
Jungwirth, Matthias, Merseburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Lehmann, Burkhard, Halle, *XX.XX.XXXX
a)
Die Satzung ist errichtet am 15.12.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluß vom
21.02.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Aufgaben), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Geschäftsjahr und Rechnungslegung), 5
(Mitgliedschaft), 7 (Die Mitgliederversammlung), 8 (Der Vorstand), 9 (Mitgliedsbeiträge und
Finanzmittel), 10 (Rechte der Mitglieder) und 12 (Auflösung der Fachgruppe und Anfall des
Vermögens) der Satzung beschlossen.
a)
05.05.2009
Kurth
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
23.04.2019
Rackwitz

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.