Handelsregister · HRB 3387

Registerinformationen

FACH - BAUMARKT KLIER GMBH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
FACH - BAUMARKT KLIER GMBH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Ortenberg/Wetteraukreis
Geschäftsanschrift
In den St. Wendelgärten 3 - 7, 63683 Ortenberg (Hessen)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3387
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
16.01.2024
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der Groß- und Einzelhandel mit allen Waren eines Baufachmarktes, sowie der Handel mit allen artverwandten Materialien.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jürgen Klier

63667 Nidda/Ober-Lais

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Richard Klier

Ortenberg/Wetteraukreis

Einzelprokura
Prokurist(in)

Erwin Klier

63683 Ortenberg

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Christina Maria Klier

Ortenberg (Hessen)

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1990
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2001 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 51.129,19 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 20,81 EUR auf 51.150,00 EUR beschlossen. Zugleich wurde der Gesellschaftsvertrag, bestehend aus den §§ 1 - 23, vollständig neu gefaßt, so dass er nunmehr aus den §§ 1- 16 besteht.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 27.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 47 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.