In den St. Wendelgärten 3 - 7, 63683 Ortenberg (Hessen)
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3387
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
16.01.2024
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Der Groß- und Einzelhandel mit allen Waren eines Baufachmarktes, sowie der Handel mit allen artverwandten Materialien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jürgen Klier
63667 Nidda/Ober-Lais
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Richard Klier
Ortenberg/Wetteraukreis
Einzelprokura Prokurist(in)
Erwin Klier
63683 Ortenberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Christina Maria Klier
Ortenberg (Hessen)
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2001 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 51.129,19 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 20,81 EUR auf 51.150,00 EUR beschlossen. Zugleich wurde der Gesellschaftsvertrag, bestehend aus den §§ 1 - 23, vollständig neu gefaßt, so dass er nunmehr aus den §§ 1- 16 besteht.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 5 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 47 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.