Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für folgende Angelegenheiten ist ausschließlich die Mitgliederversammlung zuständig: - Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte, die Verbindlichkeiten von mehr als 2.000 DM im Einzelfalle begründen - Rechtsgeschäfte, für die ein genehmigter Haushaltsplan im Ansatz nicht vorhanden ist- sofern sie Verbindlichkeiten von mehr als 15 % des genehmigten Haushaltsvolumens übersteigen - Dauerrechtsverhältnisse, die über die Dauer von mehr als 12 Monaten oder über die Amtszeit des Vorstandes hinausgehen
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Willibrord Haas
Berlin
274
Klaus Müller-Klug
Berlin
274
Gerhard Knoblauch
Berlin
274
Georg Seibert
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1979-08-23
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