Die Ausbildung, Qualifizierung, berufliche Förderung und die berufs- bzw. sozialpädagogische Begleitung arbeitsloser Personen, Leistungsempfängern nach SGB II sowie benachteiligter und geistig, körperlich oder psychisch behinderter Menschen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Frauen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Karin Frech
Niddatal
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2002 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.10.2002 geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Echzell beschlossen.
Außerdem wurde der § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Friedberg (Hessen) sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 70.500,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
Außerdem wurden die §§ 2 (Unternehmensgegenstand), 3 (Dauer Geschäftsjahr, Kündigung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 16 (Schlussbestimmungen) teilweise neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmensgegenstand) in Ziffer 4 und 5 sowie in § 6 (Beschränkungen in der Geschäftsführung im Innenverhältnis) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 72 ff. Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Gesellschaftsvertrag Blatt 96 ff. Sonderband
Fall 3
Fall 5
Fall 7
Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.