Handelsregister · HRB 17565

Chronologischer Auszug

f64 Architekten und Stadtplaner GmbH · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
f64 Architekten und Stadtplaner GmbH

b)
Kempten (Allgäu)
Geschäftsanschrift:
Füssener Straße 64, 87437 Kempten
(Allgäu)

c)
Die Wahrnehmung von Berufsaufgaben als
Architekt und Stadtplaner im Sinne von Art.
3 Abs. 1 und Abs. 4 BauKaG in Verbindung
mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG und sämtlichen
damit zusammenhängenden Maßnahmen.
25.500,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kopp, Martin, Nesselwang, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Lindermayr, Rainer, Wiggensbach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Geschäftsführer:
Meusburger, Thomas, Nesselwang, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2024.

b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der f64
Architekten und Stadtplaner Kopp, Lindermayr, Meusburger
PartGmbB mit dem Sitz in Kempten (Allgäu) (Amtsgericht
Kempten (Allgäu) PR 97).
a)
23.04.2024
Göhl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.