die Herstellung und der Vertrieb von orthopädischen Erzeugnissen aller Art sowie verwandter Artikel sowie die Fortführung des Unternehmens der F. W. Kraemer GmbH. Die Gesellschaft ist befugt gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Betrieb oder Vertretung zu übernehmen sowie Kooperationen einzugehen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Es vertreten zwei gemeinschaftlich oder einer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Arnd Schein
Remscheid
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2001 zuletzt geändert am 06.11.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2009 hat § 5 (Geschäftsführung - Vertretung) Abs. (3) letzter Satz und Abs. (5), § 6 (Gesellschafterversammlung - Beschlüsse der Gesellschaft) Abs. (4) Buchstabe a) und Abs. (5), § 8 (Gewinn-. und Verlustverwendung), § 10 (Tod eines Gesellschafters) Abs. (3) und § 12 (Abfindung ausscheidender Gesellschafter) Abs. (3) Satz 1 des Gesellschaftsvertrages neu gefasst.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Haftung der Gesellschaft für die im Betrieb der fortgeführten "F. W. Kraemer GmbH" begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen auf die Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Remscheid: 28.08.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 2533 Amtsgericht Remscheid getreten. Freigegeben am 27.08.2003.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.