Handelsregister · HRB 83531
Historischer Auszug
F & T Fibers and Technology GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung
Historische Registerseiten
Die eingescannten historischen Registerseiten werden als geschützte Vorschau des lokal archivierten Auszugs dargestellt. Das Originaldokument wird nicht zum Download angeboten.
a)
F
&
T
Fibers
and
Technology
Gmb
b)
Berlin,
c)
Die
Entwicklung,
Herstellung,
Vertrieb,
Import,
Export
von
technischen
Produkten,
insbesondere
von
optischen
Fasern
;
(Lichtwellenleitern)
faseroptischen
Komponenten
und
Systemen
und
von
Anlagen,
Geräten,
Software
zur
Herstellung
derartiger
Fasern,
Komponenten
und
Systeme
sowie
von
Produkten
auf
dem
Gebiet
"erneuerbarer
Energien.
HR
102
+
Karteiblatt
HRB
Grund-
.
oder
.
Stammkapital
Vorstand
Persönlich
haftende
Gesellschafter
Geschäftsführer
Abwickler
25.000
EUR
Michael
Kreitel
geb.
25.03.1982
Berlin
;
.
Prokura
Tausender
|
Hunderter
Zehner
24680
5)
Tag
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
6
7
|
7
Gesellschaft
mit
beschränkter
Ha£tung.
{
a)lı.2.20
Rechtsverhältnisse
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
20.
Dezember
2001
.
Hrym
DAR
abgeschlossen.
b)
Ges.“Vertrag
Ist
ein
Geschäftsführer
bestelXf,
50
vertritt
or
die
Bl.
7
£ff
Gesellschaft
allein.
Sind
rere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
gemeinschaftlich
durch
zwei
Geschäftsführer
oder
dürch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit-einem
Prokuristen
vertreten.
Einzelvertretunasbefugnis
kann
erteilt
werden.
Der
Geschäftsführer
Michael
Kreitel
hat
Einzelvertretungsbefugnis
und
darf
Rechtsgeschäfte
mit
sic
©
oder
mit
sich
als
Vertreter
Dritter
abschließen.
a.
ä
ES
Fortsetzung
Rückseite
Amtsgericht
Charlottenburg
Rückseite
von
Blatt
Grund-
Vorstand
;
oder
Persönlich
haftende
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
.
Geschäftsführer
rd
Unterschrift
Abwickler
5}
Bemerkungen
3
4
7
Fortsetzung
auf
dem
______
fen
Blatt
ai
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.