Handelsregister · HRB 13056 HL

Chronologischer Auszug

F + H Fliesenverlegung GmbH · Amtsgericht Lübeck

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
F + H Fliesenverlegung GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Lübeck

Geschäftsanschrift:
Malmöstr. 32, 23560 Lübeck

c)
Die Verlegung von Fliesen und
die Ausübung von damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen
der Gesellschaft mit sich selbst oder
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
1.
Haase, Berthold, *XX.XX.XXXX, Lübeck
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.05.2013
a)
25.06.2013
Fürter-Braun
2b)
Sitz/Niederlassung:
Stockelsdorf

Geschäftsanschrift:
Eckhorster Dorfstraße 20, 23617
Stockelsdorf
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.05.2018
ist der Sitz der Gesellschaft von Lübeck nach Stockelsdorf verlegt und
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 1 Abs. 2 (Sitz).
a)
31.05.2018
Fürter-Braun
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Lübeck vom
07.02.2024 (AZ: 53a IN 23/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
13.02.2024
Fröhlich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.