Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassier und der Beisitzer. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt; die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils zu zweit gemeinsam vertretungsberechtigt. Für Grundstücksverträge bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rene Egon Lauer
Karlsruhe
Vorstand
Adolf Stich
Karlsruhe
Vorstand
Hans Schwarz
Karlsruhe
Vorstand
Jürgen Feuerstein
Karlsruhe
Vorstand
Günter Rensch
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1984
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 16.04.1985
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.