Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Je zwei vertreten gemeinsam.
Tag der ersten Eintragung: 04.06.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Satzung Blatt 130 - 135 der Akten
Satzung
Satzung vom 15.05.1980 zuletzt geändert am 03.01.1981
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2015 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Versagung der Mitgliedschaft), § 7 (Ehrenmitgliedschaft), § 8 (Erlöschen der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss aus dem Verein), § 12 (Organe des Vereins), § 13 (Jahreshauptversammlung), § 14 (Der Vorstand und der erweiterte Vorstand), den Wegfall von § 15 (Der Ältestenrat), die Änderung von § 16 (neu: § 15 Kassenprüfer) und § 17 (neu: § 16 Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.