Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden mindestens der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in, der Kassierer/in und der/die Abteilungsleiter/in Fußball. Es können für den /die Geschäftsführer/in und den/die Kassierer/in jeweils ein/ eine Vertreter/in gewählt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei einem Rechtsgeschäft des Vereins mit einem Angehörigen eines Vorstandsmitglieds ist das betreffende Vorstandsmitglied von der Vertretung ausgeschlossen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister und deren Kinder, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern, Pflegeeltern und Pflegekinder, und zwar auch dann, wenn eine die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen oder die häusliche Gemeinschaft zu Pflegekindern beendet ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dirk Springmann
Baesweiler
Vorstand
Frank Redemann
Baesweiler
Vorstand
Walter Eickels
Baesweiler
Vorstand
Marc Freialdenhoven
Baesweiler
Vorstand
Christian Heutz
Baesweiler
Vorstand
Franz-Josef Mürkens
Baesweiler
Vorstand
Stefan Szymanski
Baesweiler
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.07.1957 zuletzt geändert am 15.09.1989
Die Mitgliederversammlung vom 08.05.2015 hat die vollständige Neufassung der Satzung und mit ihr eine Änderung des Namens und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2015 hat die weitere Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und in § 8 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.10.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2004.
Satzung Bl. 211.
Nach Neuwahl:
Beschlüsse Blatt 65-85 und 94-110 der Akten Band II Satzung Blatt 117-123 der Akten Band II
Nach Neuwahl:
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