Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart, der Schriftführer und der Organisationsleiter. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Vorstand ist bei Abwesenheit von 3 seiner 5 Mitglieder beschlußfähig, wobei die Vorstandsbeschlüsse einstimmig zu fassen sind.
Tag der ersten Eintragung: 08.02.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.03.2006.
Im Zuge der Umschreibung der Registerkarte auf EDV wurde die Eintragung zu lfd. Nr. 1 Spalte 3 b) von Amts wegen berichtigt am 15.03.2006.
Satzung
Satzung vom 13.10.1995 zuletzt geändert am 24.11.1995
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.