Der Handel mit optischen Produkten jeder Art und dem entsprechenden Zubehör auf allen Handelsstufen; alle Tätigkeiten und Aufgaben, die im Rahmen des Optikerhandwerks erledigt werden und zum Berufsbild des Optikers gehören. Gegenstand des Unternehmens ist auch das Gestalten und Entwerfen sowie die Fertigung, auch die industrielle Fertigung, von optischen Geräten sowie der Verkauf von Hörgeräten nebst Zubehör und Gehörschutz mit entsprechendem Service, wie z.B. Hörgeräteanpassung, Zubehörberatung und -verkauf, die Durchführung von Hörtrainings und Hörtests.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tobias Rudolf
Friedberg (Hessen)
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.10.1997. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Buseck (bisher Amtsgericht Gießen HRB 3062) nach Friedberg (Hessen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Vertretung, Geschäftsführung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Neu Seh Land Hartmann GmbH & Co. KG (Amtsgericht Gießen, HRA 745) als herrschendem Unternehmen ist am 14.02.2013 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2013 zugestimmt.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.