Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Zur Aufnahme und Gewährung von Krediten und zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Immobilien und zum Abschluss, Änderung und Beendigung von Pachtverträgen vertreten beide gemeinschaftlich. Mit der Befugnis mit sich im Namen des Vereins und als Vertreter der EX + JOB Arbeit und Freizeit GmbH, Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 110278) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lars Hansen
Wunstorf
Vorstand
Christian Daudert
Walsrode
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Tanja Baumgart
Bad Nenndorf
Mit der Befugnis mit sich im Namen des Vereins und als Vertreter der EX + JOB Arbeit und Freizeit GmbH, Wunstorf (Amtsgericht Hannover HRB 110278) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.12.1981
Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Organe des Vereins) und § 8 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Organe des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.02.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Beschluss Blatt 170 - 178 der Akten
Satzung Blatt 181 - 192 der Akten
Beschluss Blatt 8 bis 12 Bd.II der Akten
Satzung Blatt 22 bis 29 Bd.II der Akten
Beschluss Blatt 46 - 52 Bd. II der Akten Satzung Blatt 53 - 59 Bd. II der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.