Versorgung mit Energie und Trinkwasser. Die Tätigkeit kann sich auf die Erzeugung, den Erwerb, die Übertragung, den Vertrieb und den Handel erstrecken.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam. Den Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (§ 181 Alt. 2 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Sladek
Schönau im Schwarzwald
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Alexander Sladek
Freiburg im Breisgau
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Armin Komenda
Kirchzarten
mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.09.2009.
Die Generalversammlung vom 05.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Kündigung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 01.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 7 (Tod eines Mitglieds) und § 45 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 02.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Tod eines Mitglieds), § 19 (Willensbildung), § 22 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), § 24 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 25 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 26 (Frist und Tagungsort), § 27 (Einberufung und Tagesordnung), § 32 (Abstimmung und Wahlen), § 34 (Protokoll), § 36 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 41 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 45 (Bekanntmachungen) sowie durch Einfügen eines neuen § 35a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), eines neuen § 35b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und eines neuen § 35c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.06.2011 und 22.07.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Elektrizitätswerke Schönau Verwaltungs GmbH", Schönau im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 660188) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2014 und 27.06.2014 die Genossenschaft "Energie in Bürgerhand eG", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. GnR 700016) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.