Handelsregister · HRB 15050

Chronologischer Auszug

EVOTIS Schlafsysteme Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.09.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
EVOTIS Schlafsysteme Verwaltungs GmbH

b)
Greven
Geschäftsanschrift:
Hüttruper Heide 22, 48268 Greven

c)
Die Verwaltung anderer Unternehmen,
insbesondere der Firma EVOTIS
Schlafsysteme GmbH & Co. KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Nach Änderung des Wohnortes, weiterhin
Geschäftsführer:
Mollen, Thomas, Greven, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.1999, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2024 mit
Ergänzung vom 22.07.2024 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in §§ 1, 2 und 9 und mit ihr die
Sitzverlegung von Castrop-Rauxel (bisher Amtsgericht
Dortmund HRB 20744) nach Greven und die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
14.08.2024
Mülder-Borgert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.