der Betrieb einer Bauunternehmung, die Übernahme von Maklertätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Ziffer 1 GewO, Onlinemarketing & Medienproduktion sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Hubert Michael Ackermann
Duisburg
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Marcel Ackermann
Hückelhoven
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2017 hat die Sitzverlegung von Neuss (bisher Amtsgericht Neuss HRB 17831) nach Mönchengladbach, die Änderung der Firma (vormals Logaton - professional media GmbH) und des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 11 (Gesellschafterversammlung) und in § 9 Abs. 3 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 hat die Änderung der Firma, die Sitzverlegung nach Hückelhoven und die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 103/24) vom 30.12.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.