ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Unternehmensverbund der Evangelische Kliniken Rheinland gGmbH gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften. Die Leistungen umfassen Dienstleistungen im Bereich des Facility Managements gegenüber Krankenhäusern, Heimen oder sonstigen Einrichtungen des Sozialwesens, wobei die Leistungen insbesondere die Gebäudereinigung inklusive der Fensterreinigung hauswirtschaftliche Dienste (vornehmlich Reinigungsleistungen innerhalb der genannten Einrichtungen) Personalüberlassung umfassen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt auch durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch Personaldienstleistungen. Zu den vorgenannten Leistungen gehören insbesondere Managementdienstleistungen, Verwaltungsdienstleistungen und Buchhaltungsdienstleistungen, Service- und ITLeistungen und Speisenversorgung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Niels Ruppenthal
Niederkassel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2000.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2001 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 4 ( Stimmquorum) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz (1) (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde um einen neuen Paragrafen 3 ergänzt. § 3 (Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft) ist daher nunmehr § 4, § 4 (Kapitalausschüttung) ist nunmehr § 5, § 5 (Organe der Gesellschaft) ist nunmehr § 6, § 6 (Vertretung der Gesellschaft) ist nunmehr § 7, § 7 (Geschäftsführung) ist nunmehr § 8, § 8 (Gesellschafterversammlung) ist nunmehr § 9, § 9 (Wirtschaftsplan) ist nunmehr § 10, § 10 (Jahresabschluss) ist nunmehr § 11, § 11 (Ergebnisverwendung) ist nunmehr § 12, § 12 (Leistungsverkehr mit Gesellschaftern) ist nunmehr § 13, § 13 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) ist nunmehr § 14, § 14 (Vorkaufsrecht) ist nunmehr § 15, § 15 (Auflösung und Liquidation) ist nunmehr § 16, § 16 (Kündigung der Gesellschaft) ist nunmehr § 17, § 17 (Bekanntmachungen) ist nunmehr § 18 und § 18 (Schlussbestimmungen) ist nunmehr § 19. Ferner ist § 16, vorher § 15, (Auflösung und Liquidation) des Gesellschaftsvertrages geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.02.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2001.
Beschluß Bl. 28 Sdb.
Beschluß Bl. 41 Sdb.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.