Die Entwicklung und Produktion von Geräten im Audio- Bereich, insbesondere elektroakustischer Geräte und elektronischer Geräte unter der Marke und dem Warenzeichen EVI, sowie der Vertrieb von solchen Geräten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. Sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Hein
Neuburg/Donau
Prokurist(in)
Alexander Wenzel
Waldenbuch
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Markus Willert
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.11.1996 zuletzt geändert am 23.12.1998
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 20.11.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 103 SB;
Vertrag Bl. 130ff. SB;
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 11.12.2003 mit der EVI Holding (Deutschland) GmbH mit dem Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing HRB 10347) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.12.2003 zugestimmt.
Die Gesellschaft hat am 03.11./24.10.2014 mit der Bosch Sicherheitssysteme GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23118, Gesamtrechtsnachfolger der EVI Holding (Deutschland) GmbH) als herrschender Gesellschaft einen Nachtrag zum Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 07.11.2014 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.