Handelsregister · VR 20877
Chronologischer Auszug
Evangeliumschristen-Baptisten Gemeinde Rheine e.V. · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Evangeliums-Christen Baptistengemeinde in Rheine b) Rheine | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorsitzender: Reinfeld, Alexander, Salzbergen Stellvertreter des Vorsitzenden: Nickel, Peter, Rheine Schriftführer: Fast, Nikolai, Neuenkirchen Kassenwart: Koop, David, Rheine | a) eingetragener Verein Satzung vom 02.08.1996 zuletzt geändert am 18.04.1997 | a) 07.12.2009 Waterkamp b) Tag der ersten Eintragung: 15.11.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Rheine VR 877 getreten. Freigegeben am 07.12.2009. |
| 2 | a) Evangeliumschristen-Baptisten Gemeinde Rheine e.V. | b) Nicht mehr Vorsitzender: Reinfeld, Alexander, Salzbergen Nicht mehr Stellvertreter des Vorsitzenden: Nickel, Peter, Rheine Nicht mehr Schriftführer: Fast, Nikolai, Neuenkirchen Nicht mehr Kassenwart: Koop, David, Rheine Bestellt als erster Vorsitzender: Cyganok, Andreas, Hörstel, *XX.XX.XXXX Bestellt als zweiter Vorsitzender: Hildebrandt, Peter, Rheine, *XX.XX.XXXX Bestellt als dritter Vorsitzender: Schatalow, Max, Hörstel, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2015 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 1 (Sitz und Geschäftsjahr) sowie § 6 (Vorstand) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. | a) 08.01.2016 Winkelmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.