Handelsregister · HRB 94057

Chronologischer Auszug

Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetriebs gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Evangelisches Waldkrankenhaus
Spandau Krankenhausbetriebs
gGmbH

b)
Berlin

c)
Die Verwaltung und der Betrieb
des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin. Das
Krankenhaus soll der stationären
und ambulanten Untersuchung
und Behandlung von Patienten
ohne Rücksicht auf Geschlecht,
Konfession oder Wohnsitz nach
Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der
Freien Wohlfahrtspflege) sein.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zwecke der
Gesellschaft sind die Förderung
und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, kirchlicher und sonstiger diakonischer
Zwecke.

Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die
Verwaltung und den Betrieb des
Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin, durch die
Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, durch die
Errichtung und Unterhaltung von
Kapellen, die Durchführung von
Gottesdiensten und die seelsorgerische Betreuung von Patienten
und Mitarbeitern sowie durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o.g.
Satzungszwecke verfolgen.

Die vorgenannten Zwecke können
auch gemäß § 58 Nr. 2 AO durch
die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts verwirklicht
werden.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder
mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57
Abs. 1 Satz 2 AO bedienen.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig;
sie verfolgt nicht in erster Linie
eigene wirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
der Gesellschaft verwendet werden. Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft.
300.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Mörsberger, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
10.08.2004

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch teilweise Übertragung des
Vermögens als Gesamtheit des Verein zur Errichtung evangelischer
Krankenhäuser e. V. mit Sitz in
Berlin (Amtsgericht Charlottenburg
VR 186 Nz) auf Grund des Spaltungsplans vom 11.08.2004 und
des Zustimmungsbeschlusses vom
10.08.2004.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden
Rechtsträgers wirksam geworden.
a)
06.09.2004
Schonk
b)
Gesellschaftsvertrag
und Ausgliederungsplan Bl. 24
ff
2b)
Geschäftsführer:
2.
Schaulinski, Carsten, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
07.03.2005
Reiner
b)
Beschluss Bl. 52
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Mörsberger, Andreas
a)
10.05.2005
Jacobsen
b)
Beschluss Bl.56
4b)
Änderung zu Nr. 2:
Änderung der Vertretungsbefugnis
Geschäftsführer:
Schaulinski, Carsten
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter
der Medizinisches Versorgungszentrum der
Evangelischen Waldkrankenhaus
Spandau GmbHB (HRB 106243
Amtsgericht Charlottenburg) vorzunehmen.
a)
26.03.2007
Sparka
5b)
Geschäftsanschrift:
Stadtrandstraße 555, 13589 Berlin
b)
Änderung zu Nr. 2:
hinsichtlich der Vertretungsbefugnis,
wie folgt:
Geschäftsführer:
Schaulinski, Carsten
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter
der Medizinisches Versorgungszentrum des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau GmbH, Berlin
(Amtsgericht Charlottenburg, HRB
106243 B) sowie der Sport- und Rehabilitationszentrum Berlin-Spandau SRZ GmbH, Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg HRB 89901 B) vorzunehmen.
1.
Theissen, Simone, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Einzelprokura
a)
16.07.2010
Reiner
6b)
Geschäftsführer:
3.
Mörsberger, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder mit sich als Vertreter
des Paul Gerhardt Diakonie e.V., Berlin und Wittenberg, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 186 B) abzuschließen
a)
21.01.2014
Waligorski
7b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Mörsberger, Andreas
a)
02.09.2014
Trittin
8c)
Die Verwaltung und der Betrieb
des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin. Das
Krankenhaus soll der stationären
und ambulanten Untersuchung
und Behandlung von Patienten
ohne Rücksicht auf Geschlecht,
Konfession oder Wohnsitz nach
Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der
Freien Wohlfahrtspflege) sein.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und
Unterstützung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des
Wohlfahrtswesens, der Volksund Berufsbildung und mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke.
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Beschaffung von Mitteln für
die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder durch eine
juristische Person des öffentlichen
Rechts oder durch ausländische
Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1
AO. Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
die Verwaltung und den Betrieb
des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin, die
Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen
i.S.d. § 53 AO, die Errichtung und
Unterhaltung von Kapellen, die
Durchführung von Gottesdiensten
und die seelsorgerische Betreuung
von Patienten und Mitarbeitern,
Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im
Gesundheitswesen, soweit diese
o. g. Satzungszwecke verfolgen.
Ziel der Kooperation ist die Sicherung und Verbesserung einer patient*innenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an den Kooperationspartner ist ausgeschlossen, den Betrieb einer Krankenpflegeschule
mit dem Martin-Luther-Krankenhaus in Berlin. Die Gesellschaft
verwirklicht die in Abs. 4 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder
die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen und Parkplatzflächen, Nutzungsüberlassungen
und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen
rechtlichen Vorgaben (z.B. durch
die Gestellung von Personal). Das
planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochterund Beteiligungsgesellschaften,
die die Voraussetzungen der §§ 51
bis 68 AO erfüllen sowie den in
Anlage genannten Gesellschaften.
Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen
durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck nach Abs. 4 unmittelbar zusammenhängen oder zusammenhängen können oder diesem Gesellschaftszweck dienlich
erscheinen. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke. Mittel der Gesellschaft
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.
§ 58 der Abgabenordnung bleibt
unberührt. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
§ 58 der Abgabenordnung bleibt
unberührt. Die Gesellschaft darf
ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen und kann auch ihrerseits als Hilfsperson für andere
steuerbegünstigte Körperschaften
und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden (§ 57
Abs. 1 S. 2 AO).
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
a)
22.12.2021
Melchior

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.