Handelsregister · HRB 94057
Chronologischer Auszug
Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetriebs gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetriebs gGmbH b) Berlin c) Die Verwaltung und der Betrieb des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin. Das Krankenhaus soll der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege) sein. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens, kirchlicher und sonstiger diakonischer Zwecke. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Verwaltung und den Betrieb des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin, durch die Pflege, die Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, durch die Errichtung und Unterhaltung von Kapellen, die Durchführung von Gottesdiensten und die seelsorgerische Betreuung von Patienten und Mitarbeitern sowie durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o.g. Satzungszwecke verfolgen. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß § 58 Nr. 2 AO durch die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. | 300.000 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Mörsberger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 10.08.2004 b) Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit des Verein zur Errichtung evangelischer Krankenhäuser e. V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 186 Nz) auf Grund des Spaltungsplans vom 11.08.2004 und des Zustimmungsbeschlusses vom 10.08.2004. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. | a) 06.09.2004 Schonk b) Gesellschaftsvertrag und Ausgliederungsplan Bl. 24 ff | |
| 2 | b) Geschäftsführer: 2. Schaulinski, Carsten, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 07.03.2005 Reiner b) Beschluss Bl. 52 | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Mörsberger, Andreas | a) 10.05.2005 Jacobsen b) Beschluss Bl.56 | ||||
| 4 | b) Änderung zu Nr. 2: Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Schaulinski, Carsten mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Medizinisches Versorgungszentrum der Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau GmbHB (HRB 106243 Amtsgericht Charlottenburg) vorzunehmen. | a) 26.03.2007 Sparka | ||||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Stadtrandstraße 555, 13589 Berlin | b) Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt: Geschäftsführer: Schaulinski, Carsten mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Medizinisches Versorgungszentrum des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 106243 B) sowie der Sport- und Rehabilitationszentrum Berlin-Spandau SRZ GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 89901 B) vorzunehmen. | 1. Theissen, Simone, *XX.XX.XXXX, Berlin Einzelprokura | a) 16.07.2010 Reiner | ||
| 6 | b) Geschäftsführer: 3. Mörsberger, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter des Paul Gerhardt Diakonie e.V., Berlin und Wittenberg, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 186 B) abzuschließen | a) 21.01.2014 Waligorski | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Mörsberger, Andreas | a) 02.09.2014 Trittin | ||||
| 8 | c) Die Verwaltung und der Betrieb des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin. Das Krankenhaus soll der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege) sein. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei der Verfolgung ihres Zweckes die Zielsetzung und die Prägung des Gesellschafters beachten. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, der Volksund Berufsbildung und mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Verwaltung und den Betrieb des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau in Berlin, die Pflege, Betreuung und Aufnahme von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, die Errichtung und Unterhaltung von Kapellen, die Durchführung von Gottesdiensten und die seelsorgerische Betreuung von Patienten und Mitarbeitern, Kooperationen mit anderen Einrichtungen und/oder Personen im Gesundheitswesen, soweit diese o. g. Satzungszwecke verfolgen. Ziel der Kooperation ist die Sicherung und Verbesserung einer patient*innenorientierten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Eine unzulässige Mittelweitergabe an den Kooperationspartner ist ausgeschlossen, den Betrieb einer Krankenpflegeschule mit dem Martin-Luther-Krankenhaus in Berlin. Die Gesellschaft verwirklicht die in Abs. 4 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen sowie ferner durch Verwaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen und Parkplatzflächen, Nutzungsüberlassungen und durch personelle Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorgaben (z.B. durch die Gestellung von Personal). Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochterund Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen sowie den in Anlage genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck nach Abs. 4 unmittelbar zusammenhängen oder zusammenhängen können oder diesem Gesellschaftszweck dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt. Die Gesellschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen und kann auch ihrerseits als Hilfsperson für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden (§ 57 Abs. 1 S. 2 AO). | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. | a) 22.12.2021 Melchior |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.