Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstand bestellt, vertritt er den Verein einzeln. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je zwei gemeinschaftlich. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis einräumen und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Holger Ernst Johannes Karg
Müllheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.04.1952 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 27.03.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 5 (Mitgliederversammlung), § 6 (Aufsichtsrat), § 7 (Vorstand), § 9 (Vereinsvermögen, Rechnungslegung), § 10 (Satzungsänderungen) und § 12 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 08.05.1952
Satzung: AS 545 ff.
Geänderte Satzung: AS 705 ff
Neufassung der Satzung: AS 755 ff
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2025 und 17.07.2025 aus seinem Vermögen den Teilbetrieb "Zweckbetrieb ambulante Altenhilfe" mit seinem in diesem Spaltungs- und Übernahmevertrag näher bezeichneten Vermögen als Gesamtheit auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Diakonische Dienste Südbaden gGmbH", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 733406) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.07.2025 und 17.07.2025 aus seinem Vermögen den Teilbetrieb "Zweckbetrieb stationäre Altenhilfe" mit seinem in diesem Spaltungs- und Übernahmevertrags näher bezeichneten Vermögen als Gesamtheit auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Diakonische Dienste Markgräflerland gGmbH", Müllheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 733424) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.